Wie gestern (20.03.20) durch die Landesschulbehörde bekannt gegeben wurde, werden wir in den Osterferien weiterhin eine Notbetreuung anbieten.
Insbesondere folgende Berufsgruppen können ihre Kinder dafür anmelden:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche Dies gilt wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen gehört.
Sollten Sie auf eine Notbetreuung in den Ferien angewiesen sein, schreiben Sie bitte eine Mail an: verwaltung@gs-sagehorn.de mit Namen des Kindes, Zeitraum der Betreuung, Art der Beschäftigung und Telefonnummern unter denen Sie erreichbar sind.
Re 21.03.20