Förderkonzept der Grundschule Sagehorn
Im Niedersächsischen Schulgesetz heißt es zum Recht auf Bildung unter §54, Abs.1:
"Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden."
Förderung heißt demnach einerseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotentiale aller Schüler, anderseits ein Lernversagen möglichst zu verhindern. Fördermaßnahmen beziehen sich zunächst nicht nur auf den Ausgleich von Defiziten in einigen Lernbereichen, sondern umfassen in erster Linie die ganzheitliche Förderung der Schülerpersönlichkeit. Die Förderung des Selbstwertgefühls und -vertrauens, die Entwicklung und Steigerung des Leistungswillens und der Leistungsbereitschaft und die Entfaltung der Lernfreude sind dabei wichtige Aspekte.
Förderung im vorschulischen Bereich:
Ein Jahr vor Schulbeginn nehmen alle Kinder an der Sprachstandserfassung teil. Kinder mit Defiziten in ihrer Sprachentwicklung erhalten vor der Einschulung ein Jahr lang regelmäßig gezielte Sprachförderung durch die Grundschulpädagogen.
Die Erzieher und Lehrer arbeiten eng zusammen. Sie treffen dazu Vereinbarungen über
ihre Kooperation. Die gewonnenen Informationen über die Kinder werden mit der Schule ausgetauscht.
Förderung in der Grundschule:
Grundlage der Förderung sind die im Schulkonzept aufgeführten elementaren Ziele unserer pädagogischen Arbeit sowie die gesetzlichen Vorschriften und Erlasse.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Schulanfänger an unserer Schule, die deutliche Defizite in den Bereichen des Lernens, der Sprache und im Verhalten haben, gestiegen. Eine Feststellung der individuellen Lernausgangslage erfolgt.
- Durch Beobachtungen und Hospitationen im Unterricht sowie einer gezielten
Lernstandserhebung wird noch vor den Herbstferien
eine genaue Diagnostik für jedes Kind der ersten Klasse durchgeführt.
(Zusammenarbeit mit der Förderschullehrkraft Grundsätze für die Arbeit von Förderschullehrkräften)
- Die Feststellung der Lernfortschritte erfolgt im weiteren Verlauf von Klasse 1 und 2
durch weitere Beobachtungen, Tests und Klassenarbeiten sowie durch Erhebungen der Förderschullehrkräfte.
- Die Eltern/Kinder werden über die Ergebnisse informiert und beraten und ggf. falls erforderlich Förderpläne erstellt.
- Zur Abklärung organischer Ursachen von Lernstörungen wird den Eltern empfohlen,
entsprechende Ärzte aufzusuchen. Nach entsprechender Diagnose können Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie o. ä. verordnet werden.
- Die Prozess begleitende Diagnostik und Beobachtung wird fortgesetzt.
(Lernentwicklungsbogen, Förderpläne)
- Die Feststellung der Lernfortschritte erfolgt im weiteren Verlauf von Klasse 3 und 4
durch weitere Beobachtungen, Tests, Klassenarbeiten und Vergleichsarbeiten.
Daraus ergeben sich folgende Inhalte der Förderung:
- Schreiben
- Wahrnehmungs- und Konzentrationsförderung
- Lautgetreues Schreiben
- Erweiterung der Schreibkompetenz durch gezielte Lernangebote und
Übungsformen für die Klassen 1 (z. Laut-Buchstaben-Zuordnung), 2 (z.B
Selbstlaute und Umlaute) ,3 und 4 (z.B. Dehnungs-h, Doppelkonsonanten, ß
und ss)
- Angebote differenzierter Diktate
- Angebot verschiedener Lernwege zum normgerechten Schreiben
- Förderung mit speziellen Computerprogrammen (Cäsar Schreiben, Gutenberg)
- Abbau von Lernblockaden durch Erfolgserlebnisse in Kleingruppen
- Lesen
- Wahrnehmungs- und Konzentrationsförderung
- Teilnahme an speziellen jahrgangsübergreifenden Leseförderstunden
- Teilnahme am Antolin-Programm
- Förderung mit speziellen Computerprogrammen
Einzelförderung
- Abbau von Blockaden
- Forderstunden
- Lesepaten I Leseeltern
- Sprache
- Förderung der Sprachkompetenz (Wortschatz, Grammatik, freies
Sprechen ... ) binnendifferenziert und in Kleingruppen
- Deutsch als Zweitsprache
- Kinder mit Migrationshintergrund erhalten zusätzliche Förderstunden.
- In Förderstunden sollen Sprachanlässe geschaffen, Gespräche geführt und
ein adäquater Wortschatz aufgebaut werden.
- Mathematik
- Wahrnehmungs- und Konzentrationsförderung
- Festigung der Zahlenräume
- Gezielte Maßnahmen zur Prävention einer Rechenschwäche
- Förderung mit speziellen Computerprogrammen (Blitzrechnen, Matheland)
- Abbau von Blockaden durch individuelle Unterstützung
- Forderstunden für rechenstarke Schüler z.B. durch Knobelangebote oder
mathematische Wettbewerbe.
- Soziale Kompetenzen
An unserer Schule erachten wir Hilfsbereitschaft, Kooperationsfähigkeit,
Empathiefähigkeit und Toleranz als Ziele sozialen Lernens für unabdingbar.
Wir arbeiten aus diesem Grund nach einem Konzept (siehe Anlage) zur Förderung
der Sozialkompetenz in allen vier Jahrgängen und bilden Streitschlichter aus:
- Oft sind die Verhaltensauffälligkeiten und Aggressionen, die im Laufe eines
Schulvormittags auftreten, nicht von einer Lehrkraft aufzufangen. Durch
intensive persönliche Zuwendung kann oft schon präventiv gearbeitet und
Konflikte sofort geklärt werden.
- Außerdem halten wir es für wichtig, die Frustrationstoleranz einiger Kinder
aufzubauen, z.B. beim gemeinsamen Spiel. Dadurch lernen sie selbstständig
ihre Probleme friedlich zu lösen.
- Schüler*innen lernen anderen Schüler*innen dabei zu helfen, einen Konflikt zu klären und eine passende Lösung zu finden.
- Abbau von Blockaden durch Erkennen und Lösen eigener Probleme.
- Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung und der Einhaltung von
Regeln, beispielsweise durch Rollenspiele.
- Unser Konzept zur Erprobung sozialen Verhaltens und zur Förderung einer
angemessenen Streitkultur soll ein fester Bezugsrahmen als Alternative zum
häuslichen Umfeld darstellen und damit allen Schülern die Erweiterung ihrer
sozialen und personalen Kompetenzen ermöglichen.
- Grob- und Feinmotorik
Vielen Kindern fehlen zunehmend die basalen Fähigkeiten in der Grob- bzw.
Feinmotorik. Da diese die Voraussetzung für schulische Lernprozesse darstellen,
ist es dringend notwendig, explizit in diesen Bereichen zu fördern.
- Umgang mit Arbeitsgeräten (z.B. Schreiben mit dem Füller, falten, ausmalen, malen, gestalten ... )
- Stärkung des Selbstwertgefühls Förderung bis Klasse 4 in Kleingruppen (als
unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiches Lernen).
- Zusätzliche Angebote für Kleingruppen in den Bereichen Kunst und Musik
- Sportförderunterricht
- Hochbegabung
Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen integrativ jahrgangsübergreifend in den Klassenstufen 1/ 2 und 3/ 4 gefördert werden.
Mathematische Wettbewerbe wie Känguru oder Lesewettbewerbe gehören ebenso dazu wie auch das Angebot z.B. einer Schülerzeitung oder die Auseinandersetzung mit der niederdeutschen Sprache.
Konzept zur sozialen Kompetenz
Soziales Lernen ist in unserer Schule uns sehr wichtig. Deshalb soll dies nur einen Überblick über unsere Ziele geben - Siehe auch Konzept Sozialarbeit, Forumskonzept, Auszeitraumkonzept, Ferdi und Sozialtrainingskonzept.
Soziales Lernen soll durch verbindliche Unterrichtseinheiten in allen Schuljahrgängen
geübt werden:
- Schuljahr:
"Ich und die anderen" - Wir leben und lernen gemeinsam
- Jede*r ist einzigartig
- Gefühle wahrnehmen
- Streit, Möglichkeiten der Konfliktlösung
- Außenseiter*innen
(Programm Ferdi" (Petermann) siehe Arbeitsplan Religion)
- Schuljahr:
- Wiederholung der Inhalte aus Ferdi, insbesondere Beschreibung und Äußerung von
eigenen und fremden Gefühlen
- Umgang mit Konflikten / Lösungen in der Gruppe finden
- Freundlicher Umgang miteinander
- Gemeinsame Arbeit an einem Klassenprojekt (z.B. eine kleine szenische
Aufführung oder ein anderes Projekt, was z. zur jeweiligen Jahreszeit passt.
(Siehe Unterrichtseinheit "Der Regenbogenfisch" im Schrank "Sozialtraining")
- Schuljahr:
- Lerneinheit: In meiner Schule und meiner Klasse: Wann fühle ich mich wohl und
wann nicht?
- Lerneinheit: Wohin mit meinen Gefühlen?
- Lerneinheit Wie du mir, so ich dir
Die Lerneinheiten sind ebenfalls im Schrank unter „Sozialtraining“. Zusätzlich werden im dritten Schuljahr Streitschlichterinnen und Streitschlichter ausgebildet. Dies geschieht in einem ein jährigen Training, eine Stunde pro Woche.
- Schuljahr:
Wiederholung und Vertiefung aller Inhalte.Zusätzlich werden im dritten Schuljahr Streitschlichter ausgebildet
Einsatz der ausgebildetet Streitschlichter*innen