1. Zum Einsatz von Förderschullehrkräften im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung an der GS Sagehorn
Grundlage einer erfolgreichen Kooperation ist neben der gemeinsamen Haltung, Übernahme von Verantwortung und Aufgaben auch die Klärung von Strukturen.
Vorrang der Stammschule
Die jeweilige Lehrkraft ist an ihrer Stammschule (Regelschule bzw. Förderzentrum) immer vorrangig dienstlich verpflichtet (z.B. bei Dienstbesprechungen und Teildienstbesprechungen, Fortbildungen, Projekttagen…).
Verteilung und Einsatz der Stunden
Absprachen über die zugewiesenen Förderschullehrerstunden erfolgen in einer halbjährlichen Besprechung im Förderzentrum mit den jeweiligen Schulleitungen und in Absprache mit den Förderschullehrkräften. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Förderschullehrkräfte an max. zwei Schulen eingesetzt werden. Der genaue Einsatz der Förderschullehrkräfte wird vor Ort individuell mit der Schulleitung abgesprochen und festgehalten. Dabei sind unterschiedliche Anfangszeiten, Pausenzeiten, Anfahrtswege usw. zu berücksichtigen.
Beteiligung der FöL an Terminen der Regelschule
Die Förderschullehrkraft soll an Dienstbesprechungen, Konferenzen, Fortbildungen,… an der Regelschule teilnehmen, wenn Themen anliegen, die die gemeinsame Arbeit betreffen. Dazu zählt insbesondere auch die Erarbeitung von Förderkonzepten u.ä. . Die Termine werden durch die Schulleitung rechtzeitig bekannt gegeben.
Vertretungsunterricht
Die Förderschullehrkraft ist nicht für den Vertretungsunterricht in der Regelschule zuständig. Kurzfristig kann sie im Ausnahmefall und nach Absprache in einer Klasse vertreten, in der sie zu der Zeit planmäßig eingesetzt ist.
Klassenfahrten und Schulveranstaltungen
Nach Absprache beteiligt sich die Förderschullehrkraft an Klassenfahrten, Schulveranstaltungen,… um die Teilhabe von SchülerInnen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf zu gewährleisten.
Regelmäßige Absprachen und Austausch
Zu Beginn des Schuljahres werden verbindliche Zeiten für die regelmäßige Planung und den Austausch unter den kooperierenden Lehrkräften abgesprochen und festgehalten. Die jeweiligen Aufgaben werden verbindlich zu Beginn der Zusammenarbeit zwischen Regelschullehrkraft und Förderschullehrkraft besprochen.
Einheitliche Dokumentation
Vor Ort stimmen sich Regelschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte an einer Schule einheitlich ab und halten die wesentliche Punkte ihrer Zusammenarbeit schriftlich fest (Stundenplan der Förderschullehrkraft, Absprache der jeweiligen Aufgaben, Förderpläne, Lernentwicklung, …).
Aufgabenverteilung
Es ist wichtig, dass zu Beginn eines jeden Schuljahres die beteiligten Lehrkräfte miteinander über die konkrete Aufgabenverteilung sprechen. (s. dazu auch den EKS-Kooperationsbogen und Anlage 1)
Folgende Punkte liegen vorrangig in der Verantwortung der Lehrkraft der allgemeinen Schule:
Folgende Punkte liegen vorrangig in der Verantwortung der Förderschullehrkraft:
In der gemeinsamen Arbeit übernehmen beide Lehrkräfte für folgende Punkte Verantwortung:
2. Aufgaben der Förderschullehrkraft an der Grundschule
Die Lehrkraft der Grundschule und die Förderschullehrkraft tragen gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung aller Schülerinnen und Schülern.
Das gemeinsame Unterrichten mit einer individualisierendten Zugangsweise zu gemeinsamen Themen hat Vorrang gegenüber einer separierenden Unterrichtsorganistaion.
Die gemeinsame fachliche Arbeit orientiert sich an den jeweiligen curricularen Vorgaben.
Allgemeinpädagogischer Handeln wird durch sonderpädagogisches Handeln ergänzt.
Die präventive und inklusive Arbeit gemeinsam mit den GS-Kolleginnen unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Prinzipien innerhalb der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, geistige Entwicklung und emotionale /soziale Entwicklung umfasst
Prävention umfasst alle Maßnahmen sonderpädagogischer Unterstützung in Grundschulen, die darauf abzielen, der Entstehung eines individuellen Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung entgegenzuwirken. Prävention erfolgt in kooperativen Formen zwischen Förderschulen und Grundschulen durch eine sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschule (für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung), durch Mobile Dienste für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Emotionale und Soziale Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung sowie Sprache.
Spezifische Aufgaben der Förderschullehrkraft an den Grundschulen sind:
Grundschule Sagehorn
Pestalozzistraße 19
28876 Oyten/Sagehorn
Tel. 04207-802006
Fax 04207-802007
Mail: Verwaltung@gs-sagehorn.de
Leider liegen keine Veranstaltungen vor.